Anwaltskanzlei für Familienrecht und Scheidung

sowie Sorgerecht und Mediation

 

Anwaltskanzlei am Opernplatz

 

Einvernehmliche Scheidung

 
 
Die einvernehmliche Scheidung stellt den häufigsten Fall der Scheidung dar. Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem eines normalen Scheidungsverfahren.
 
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich die Ehegatten darüber einig sind, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht wieder aufgenommen werden soll. Bei der einvernehmlichen Scheidung haben die Ehegatten zudem Einigkeit über sorge- und umgangsrechtliche Angelegenheiten, den Unterhalt Aufteilung von von Hausrats und Vermögen vorgenommen.
 
Die anwaltliche Beratung in der Trennungszeit richtet sich oftmals darauf, die streitigen Fragen der Folgesachen zu erarbeiten und schon Erhebung des Scheidungsantrags Lösungen zu erarbeiten, um die Kosten des Scheidungsverfahrens zu reduzieren und Klarheit auf beiden Seiten zu schaffen.
 
Der nach Ablauf des Trennungsjahres gestellte Scheidungsantrag wird dann einvernehmlich erfolgen. Das Gericht wird durch den Anwalt in dem Scheidungsantrag darauf hingewiesen, dass die Folgesachen einvernehmlich geregelt wurden. Dieses Vorgehen verkürzt die Dauer des Scheidungsverfahrens und die Kosten des Verfahrens.

Rechtsanwalt & Mediator Arash Shobeiry
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Rechtsanwältin & Fachanwältin für Steuerrecht
(im Angestelltenverhältnis)
Petra M. Debring

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